Mit der per 01.01.2018 inkraftgetretenen revidierten Strahlenschutzverordnung und der Ausbildungsverordnung im Strahlenschutz wurden Bestimmungen eingeführt, die alle mit der Herstellung von Röntgenaufnahmen befassten Personen (MPA, TPA etc.) verpflichten, jeweils alle 5 Jahre eine Weiterbildung im Strahlenschutz im Umfang von mindestens 8 Stunden nachzuweisen. Ohne Nachweis der erfüllten Weiterbildung verfällt die persönliche Röntgenbewilligung.
Sie frischen die Kenntnisse der Grundbildung auf und lernen neue Entwicklungen kennen. Zudem bringen wir Sie in Bezug auf die Einstell- und Lagerungstechnik auf den neusten Stand.
Mit Hilfe der Lernplattform wird Präsenz- und Digitalunterricht (Blended Learning/ Integriertes Lernen) kombiniert und die Effizienz des Internets mit den wichtigen Aspekten zwischenmenschlicher Kommunikation vereint.
Kurstage (11 Lektionen à 45 Minuten) |
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Donnerstag, 5./12./19. Mai 2022 von 18.00 – 21.00 Uhr |
6 bis 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Theorie | Bildqualität |
| Aspekte des Strahlenschutzes |
Praxis | Bildbesprechung |
| Röntgeneinstellungen von Extremitäten und Thorax |
| Fehlererkennung und –behebung |
CHF 400.–
Temporärarbeitende können für dieses Angebot finanzielle Unterstützung von temptraining, dem Weiterbildungsfond der Temporärbranche, beantragen. Erfahren Sie mehr über temptraining und die Konditionen.
Herr Jens Kneib
Kanton Solothurn
Admin. Lehrgangsleiter
Sandmattstrasse 1
4500 Solothurn
032 544 54 54
E-Mail
Do, Di. 14. Juni 2022, 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Bern (vor Ort)
mehr erfahrenDo, Di. 14. Juni 2022, 19:00 Uhr - 19:45 Uhr Bern (online)
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