Neue Titelzusätze in der höheren Berufsbildung
Per 1. Oktober 2026 führt der Bundesrat die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» ein und schafft damit weltweit mehr Sichtbarkeit für den eidgenössischen Abschluss.
Ob Sie bei uns aktuell einen Kurs starten, mittendrin sind oder Ihren Abschluss schon in der Tasche haben. Der neue Titelzusatz gilt für alle eidgenössischen Abschlüsse (eidg. Fachausweis, eidg. Diplom und Diplom HF), auch rückwirkend.
Was ändert sich bei meinem HF-Titel?
Wer einen HF-Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen hat, darf seinen bisherigen geschützten Titel neu mit «Professional Bachelor» ergänzen.
Bisher: dipl. Betriebswirtschafter HF/ dipl. Betriebswirtschafterin HF
Neu möglich: dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor/ dipl. Betriebswirtschafterin HF, Professional Bachelor
Ab wann darf ich «Professional Bachelor» verwenden?
Ab 1. Oktober 2026. Das gilt nicht nur für Personen, die danach ihren Abschluss machen, sondern ausdrücklich auch für ehemalige HF-Absolventinnen und -Absolventen. Wer beispielsweise 2018, 2022 oder 2025 einen HF-Abschluss erworben hat, darf den neuen Zusatz ab dem 1. Oktober 2026 ebenfalls verwenden.
Ein mögliches Beispiel für LinkedIn oder einen Lebenslauf wäre dann:
dipl. Wirtschaftsinformatikerin HF, Professional Bachelor
Bekomme ich als aktuelle Studentin oder aktueller Student den neuen Titel direkt auf das Diplom?
Wer seinen HF-Bildungsgang nach dem 1. Oktober 2026 erfolgreich abschliesst, bekommt den Titelzusatz auf dem HF-Diplom. Die konkrete Form lautet beispielsweise: «dipl. Rechtsfachfrau HF, Professional Bachelor».
Zusätzlich wird ein Diplomzusatz ausgestellt werden. Dieser ergänzt das eigentliche Diplom um weitere Informationen zum Abschluss und enthält künftig ebenfalls den Titelzusatz «Professional Bachelor». Voraussetzung ist, dass der entsprechende Rahmenlehrplan angepasst wurde und die neue Vorlage für den Diplomzusatz vorliegt.
Und was gilt für ehemalige Studierende?
Hier gibt es einen wichtigen Unterschied: Das ursprüngliche Diplom wird nicht verändert oder neu ausgestellt.
Wer also beispielsweise 2024 einen HF-Abschluss gemacht hat, erhält kein neues Diplom mit dem Aufdruck «Professional Bachelor». Trotzdem darf die Person den Titelzusatz ab dem 1. Oktober 2026 führen.
Das SBFI stellt dafür ein ergänzendes Dokument bzw. eine Bestätigung zur Verfügung, die dem bestehenden HF-Diplom beigelegt werden kann. Ausserdem können ehemalige Absolventinnen und Absolventen einen nachträglichen Diplomzusatz beim SBFI beantragen.
Kurz gesagt: Was gilt?
| HF-Abschluss nach 1.10.2026 | Titelzusatz «Professional Bachelor» erscheint auf dem neuen Diplom. |
| HF-Abschluss vor 1.10.2026 | Titelzusatz darf ebenfalls verwendet werden, es wird kein neues Diplom ausgestellt. |
| Altes Diplom | Bleibt unverändert |
| Ergänzende Bestätigung | Wird für bisherige Abschlüsse verfügbar. |
| Diplomzusatz für frühere Abschlüsse | Kann beim SBFI beantragt werden. |
Was ist der Diplomzusatz überhaupt?
Der Diplomzusatz ist nicht dasselbe wie das eigentliche Diplom. Er ist ein ergänzendes Dokument, das einen Abschluss genauer beschreibt und insbesondere dessen Einordnung und internationale Verständlichkeit erleichtert.
Neu wird dort auch eine vereinfachte englische Übersetzung des HF-Titels aufgeführt. Diese lautet: Professional Bachelor in [Fachrichtung]
Beispiel für den Lehrgang dipl. Betriebswirtschafter HF/dipl. Betriebswirtschafterin HF: Professional Bachelor in Business Administration
Diese englische Form ist eine Übersetzung des geschützten Titels, aber selbst kein geschützter Titel. Sie wird auf dem Diplomzusatz aufgeführt.
Damit gibt es künftig vereinfacht gesagt drei Varianten:
Deutsch / offizieller Titel: dipl. Betriebswirtschafter HF/dipl. Betriebswirtschafterin HF
Titel mit neuem Zusatz: dipl. Betriebswirtschafter HF/dipl. Betriebswirtschafterin HF, Professional Bachelor
Englische Übersetzung auf dem Diplomzusatz: Professional Bachelor in Business Administration
Bedeutet «Professional Bachelor», dass ich jetzt einen Bachelorabschluss einer Fachhochschule oder Universität habe?
Das würde ich in einer Kommunikation an Studierende unbedingt erklären, damit keine Missverständnisse entstehen: Nein. Der HF-Abschluss wird dadurch nicht zu einem Hochschul-Bachelor.
«Professional Bachelor» ist ein Titelzusatz für Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Er macht die Positionierung auf Tertiärstufe sichtbarer und soll insbesondere die internationale Verständlichkeit verbessern. Der eigentliche geschützte Abschluss bleibt beispielsweise «dipl. Betriebswirtschafter HF/dipl. Betriebswirtschafterin HF».
Was das für Sie konkret bedeutet, erfahren Sie im Ratgeber zum Thema «Professional Bachelor / Master».
Weitere Details liefert die Medienmitteilung des Bundesrates.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates